Kurzzeitpflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Seit 01. Februar 1999 halten wir für Sie einen eingestreuten Kurzzeitpflegeplatz bereit. Dadurch wird es möglich, dass Sie als Angehörige auch einmal einige Tage Urlaub machen oder ausspannen können.

Gut aufgehoben in unserer Kurzzeitpflege

Gut aufgehoben in unserer Kurzzeitpflege

Eine rechtzeitige Terminabsprache bzw. Anmeldung ist hier Voraussetzung. Es gelten die gleichen Tagessätze wie in der vollstationären Pflege.
Die Pflegekassen übernehmen gewöhnlich, nach entsprechender Beantragung, die reinen Pflegekosten für 28 Tage pro Jahr. Die Anzahl der Tage ist abhängig von der Pflegestufe und den Preisen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Pflegekasse.

Unsere aktuelle Heimentgelte für das Altenheim (PDF /Stand 01.09.2014)